Arbeiten in Thailand



Ein Ausländer braucht in Thailand zum legalen Arbeiten eine Arbeitsgenehmigung. So wie ein Ausländer in Deutschland auch, nur in Thailand ist diese schwieriger zu bekommen.

Wer in Thailand beim Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung erwischt wird, wandert gleich in den Knast, da bleibt man dann bis zu einer Verhandlung oder man bezahlt eine Kaution, und  wird anschließend des Landes verwiesen.

Eine Arbeitsgenehmigung ist auch nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Business Visa, dem Non Immigrant "B". Dieses Visa ist nur eine der Voraussetzungen für eine Arbeitsgenehmigung.

Eine Arbeitsgenehmigung kann immer nur von einer Firma und nicht vom Ausländer selbst beantragt werden. Die Firma muß dabei in einem Schreiben begründen, warum sie für diese Arbeit einen Ausländer benötigt und warum die Arbeit nicht von einem Thai gemacht werden kann. Wer also glaubt er könnte einen kleinen Handwerksbetrieb aufmachen oder als Maurer, Klempner oder Autoschlosser in Thailand arbeiten, liegt falsch.

die ABG definiert genau bei welcher Firma, an welchem Ort und welche Arbeiten man verrichten darf.

Die jeweilige Gültigkeitsdauer der ABG entspricht der Gültigkeitsdauer des Einreisestempels im Reisepaß und muß nach jeder Einreise verlängert werden, dabei ist darauf zu achten das die Gültigkeitsdauer beim Beantragen der Verlängerung noch nicht abgelaufen ist. Wer keine langfristige Aufenthaltsgenehmigung hat muß daher alle 90 Tage erst eine Ausreise tätigen und anschließend seine ABG verlängern.

Wer eine Arbeitsgenehmigung hat, der arbeitet auch und muß daher auch Steuern zahlen. Dabei geht Thailand davon aus, daß ein Ausländer nicht unter Preis arbeitet und der zu versteuernde Mindestverdienst liegt bei ca. 30000,- Baht/Mon. (regional verschieden) Das macht monatliche Steuern von ca. 1500,- Baht aus. Wer die Steuern nun bezahlt, die Firma oder man selbst, ist Verhandlungssache.

Hier eine vorläufige Liste der Dokumente die man haben muß um eine ABG zu beantragen:

Ausgefülltes Antragsformular (in Thai!)

Kopie von jeder beschriebenen Seite des Reisepasses mit Visa

Quallifikationsnachweis für die Arbeit (Gesellenbrief etc.)

Alle Firmenpapiere des Arbeitgebers (ca. 20 A4 Seiten)

Eine Grafik über die Hierarchie der Firma

Eine Karte (selbstgemacht) auf der der Arbeitsort und die nähere Umgebung eingezeichnet ist.

Ggf. Heiratsurkunde

letzter Steuerbescheid (Bilanz)der Firma

Bescheinigung warum die Arbeit nicht von einem Thai gemacht werden kann.

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